Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 19.04.2023
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck des Gesetzes, Berichtspflicht
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Energieeffizienzziele
Abschnitt 2 Jährliche Endenergieeinsparverpflichtung des Bundes und der Länder sowie Verpflichtung öffentlicher Stellen
- § 5 Einsparung von Endenergie
- § 6 Einsparverpflichtung öffentlicher Stellen; Verordnungsermächtigungen
- § 7 Aufgaben der Bundesstelle für Energieeffizienz
Abschnitt 3 Energie- oder Umweltmanagementsysteme und Umsetzungspläne für Unternehmen
- § 8 Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen
- § 9 Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen
- § 10 Stichprobenkontrolle hinsichtlich der Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen und der Umset- zungspläne von Energieeinsparmaßnahmen
Abschnitt 4 Energieeffizienz in Rechenzentren
- § 11 Klimaneutrale Rechenzentren
- § 12 Energie- und Umweltmanagementsysteme in Rechenzentren
- § 13 Informationspflicht für Betreiber von Rechenzentren und für Betreiber von Informationstechnik; Verordnungsermäch- tigung
- § 14 Energieeffizienzregister für Rechenzentren
- § 15 Information und Beratung im Kundenverhältnis
Abschnitt 5 Abwärme
Abschnitt 6 Klimaneutrale Unternehmen
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Anlagen
- Anlage 1 Aufteilung der Endenergieeinsparung unter den Ländern
- Anlage 2 Erklärung für eingerichtete Energie- oder Umweltmanagementsysteme
- Anlage 3 Informationen von Betreibern von Rechenzentren
- Anlage 4 Informationen von Betreibern von Informationstechnik