Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Zweck des Gesetzes
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Sorgfaltsmaßstab
Teil 2 Ermittlung der Finanzierungsbedarfe
- § 4 Ermittlung und Mitteilung der Finanzierungsbedarfe
- § 5 Beweislast
Teil 3 Ausgleich durch Zahlungen des Bundes
- § 6 Ausgleichsanspruch
- § 7 Abschlagszahlungen
- § 8 Ausgleich der Anschlussförderung der Güllekleinanlagen
- § 9 Öffentlich-rechtliche Verträge
Teil 4 Ausgleich durch Erhebung von Umlagen und weiterer Ausgleichsmechanismus
= Abschnitt 1 Ermittlung und Erhebung von Umlagen, Ausgleichsmechanismus
- § 10 Ermittlung von Umlagen
- § 11 Veröffentlichung von Umlagen
- § 12 Erhebung von Umlagen
- § 13 Ausgleich von Finanzierungsbedarfen zwischen Verteilernetzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern
- § 14 Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Verteilernetzbetreibern
- § 15 Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreibern
- § 16 Abschlagszahlungen
- § 17 Forderungseinwände und Aufrechnung
- § 18 Rückforderung, Verzugszinsen
- § 19 Jahresendabrechnung
- § 20 Nachträgliche Korrekturen
Abschnitt 2 Erhebung von Umlagen in Sonderfällen
- § 21 Umlageerhebung bei Stromspeichern und Verlustenergie
- § 22 Umlageerhebung bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
- § 23 Umlageerhebung bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen
- § 24 (weggefallen)
Abschnitt 3 Herstellung von Grünem Wasserstoff
- § 25 Umlagebefreiung bei der Herstellung von Grünem Wasserstoff
- § 26 Anforderungen an Grünen Wasserstoff
- § 27 Berichtspflicht
Abschnitt 4 Besondere Ausgleichsregelung
Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 28 Zweck des Abschnitts
- § 29 Antrag
Unterabschnitt 2
Stromkostenintensive Unternehmen
§ 30 Voraussetzungen der Begrenzung § 31 Umfang der Begrenzung § 32 Nachweisführung § 33 Nachweisführung auf Basis eines gewillkürten Rumpfgeschäftsjahres § 34 Selbständige Teile eines Unternehmens § 35 Begriffsbestimmungen des Unterabschnitts, Branchenzuordnung
Unterabschnitt 3
Herstellung von Wasserstoff
§ 36 Herstellung von Wasserstoff in stromkostenintensiven Unternehmen
Unterabschnitt 4
Verkehr
§ 37 Schienenbahnen § 38 Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen im Linienverkehr § 39 Landstromanlagen
Unterabschnitt 5
Verfahren
§ 40 Antragstellung und Entscheidungswirkung § 41 Übertragung von Begrenzungsbescheiden § 42 Rücknahme der Entscheidung § 43 Auskunfts- und Betretungsrecht, Datenabgleich § 44 Evaluierung, Weitergabe von Daten
Abschnitt 5
Abgrenzung, Messung und Schätzung von Strommengen
§ 45 Geringfügige Stromverbräuche Dritter § 46 Messung und Schätzung
Teil 5
Kontoführungs-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Abschnitt 1
Kontoführung und gesonderte Buchführung
§ 47 Kontoführung und gesonderte Buchführung der Übertragungsnetzbetreiber § 48 Kontoführung und gesonderte Buchführung der Verteilernetzbetreiber
Abschnitt 2
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
§ 49 Grundsatz § 50 Verteilernetzbetreiber § 51 Übertragungsnetzbetreiber § 52 Netznutzer § 53 Verstoß gegen Mitteilungspflichten § 54 Elektronische Übermittlung § 55 Testierung § 56 Beihilfetransparenzpflichten § 57 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle § 58 Behörden der Zollverwaltung § 59 Information der Bundesnetzagentur § 60 Vorausschau des EEG-Finanzierungsbedarfs § 61 Schätzungsbefugnis
Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren
§ 62 Aufsicht durch die Bundesnetzagentur § 62a Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten § 63 Bußgeldvorschriften
Teil 7
Verordnungsermächtigungen, Schlussbestimmungen
§ 64 Verordnungsermächtigung zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfs § 65 Verordnungsermächtigung zur Besonderen Ausgleichsregelung § 66 Allgemeine Übergangsbestimmungen § 67 Übergangs- und Härtefallbestimmungen zur Besonderen Ausgleichsregelung § 68 Beihilfevorbehalt
Anlage 1 Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs und des KWKG-Finanzierungsbedarfs Anlage 2 Stromkosten- oder handelsintensive Branchen